Produktrecht ist ein Datenproblem
Produktsicherheit, Energiekennzeichnung, Elektroaltgeräte, Zolltarif, Herkunft: Für einen einzelnen Artikel ist das eine Formularaufgabe. Für sechsstellige Artikelmengen aus fremden Lieferantenkatalogen ist es eine Frage der Datenqualität — und die löst kein Formular.
In abgeschlossenen Läufen wurden Zolltarif, Herkunft und Energiekennzeichnung von je ein paar Dutzend Einträgen auf vier- bis sechsstellige Mengen gebracht — jede Angabe belegt, sonst gar nicht.
Der eigentliche Engpass war nicht die Recherche
Zwei Jahre lang wirkte es so, als sei die Beschaffung der Angaben das Problem. Tatsächlich war es eine einzige Bedingung in einer Abfrage: Der Anreicherungslauf arbeitete nur auf Artikeln mit einem bestimmten Merkmal. Dieses Merkmal war im gesamten Bestand 182 mal gesetzt.
Die ganze Maschinerie lief also auf drei Hundertstel Prozent des Sortiments. Nach der Korrektur waren im ersten Durchlauf fast hunderttausend Datensätze in gut vier Minuten befüllt.
Das ist der Grund für eine der Regeln auf dieser Seite: Erst prüfen, ob eine Bedingung im Code den Rückstau erzeugt, bevor man Budget für mehr Durchsatz vorschlägt. Hier hätte Geld das Problem nicht gelöst — es hätte denselben winzigen Ausschnitt nur schneller bearbeitet.
Der zweite Befund war unbequemer: Zwei Katalogquellen stimmen bei Zolltarifnummern nur in etwa der Hälfte der Fälle überein. Wer eine davon blind übernimmt, produziert im großen Stil falsche Zollangaben.
Zugang zur EU-Produktdatenbank
Für die europäische Datenbank zur Energieverbrauchskennzeichnung besteht ein regulär beantragter Zugang zur Programmierschnittstelle, erteilt von der zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission. Der Antrag lief über eine qualifizierte elektronische Signatur.
Das ist eine technische Zugangsberechtigung — keine Zertifizierung, keine Partnerschaft und keine Anerkennung. Diese Unterscheidung ist mir wichtig, weil sie gerne verwischt wird.
Der Zugang ist mengenbegrenzt. Deshalb entscheidet vorher eine deterministische Prüfung, ob ein Artikel überhaupt kennzeichnungspflichtig sein kann — sonst verbrennt man das Tagesbudget an Kabeln und Wandhalterungen, die in der Datenbank nie auftauchen werden.
Für einen Teil des Sortiments war die Antwort noch günstiger: Die Kennungen ließen sich aus einer bereits vorhandenen Katalogquelle zuordnen — mehrere tausend Produkte, ohne einen einzigen Abruf. Dabei fielen 28 Artikel auf, die vorher fälschlich als „nicht vorhanden" markiert waren.
Vorschlag, Prüfung, Freigabe
Alles, was ein Agent beiträgt, landet als Vorschlag in einem getrennten Bestand. Ein Mensch sieht den Vergleich zum Ist-Zustand und entscheidet. Den Prüfstatus kann kein Agent setzen — auf keinem Pfad.
Zusätzlich rechnet ein serverseitiges Skript das deterministisch ableitbare Ergebnis unabhängig nach und vergleicht Feld für Feld. Was ein Agent über die Sicherheit seiner eigenen Antwort sagt, ist als Prüfkriterium wertlos.
Bei der Recherche zu Verantwortlichen nach Produktsicherheitsrecht fing ein unabhängiger Zweitprüfer 6 von 47 Behauptungen ab, bevor sie geschrieben wurden: eine falsche Stadt, eine nicht existierende Quelldomain, eine geparkte Domain, eine Fundstelle, die die Aussage gar nicht hergab.
Ohne diese Zwischenstufe wären sechs falsche Pflichtangaben live gegangen — und hätten dort ausgesehen wie die 41 richtigen.
Wieder gelöscht
Zur Ehrlichkeit gehört der Gegenfall. Rund fünfzigtausend bereits gesetzte Herkunftsangaben wurden wieder entfernt, darunter knapp zwanzigtausend Angaben „Made in Germany", deren Quelle die Aussage nicht trug. Eine unbelegte Herkunftsangabe ist wettbewerbsrechtlich angreifbar — und im Zweifel teurer als eine fehlende.
Daraus wurde eine Regel: Wenn eine Messung die Grundlage einer Entscheidung widerlegt, wird angehalten und neu vorgelegt — nicht die alte Entscheidung zu Ende ausgeführt.
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